Bürgerinfo

Amtliche Informationsreihe

Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl vom 15.06.2023 zum Gerichtsverfahren WAT Immobilien GmbH - Gemeinde Wattenberg

Amtliche Mitteilung vom 17.07.2023


Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl vom 15.06.2023 zum Gerichtsverfahren WAT Immobilien GmbH - Gemeinde Wattenberg

Amtliche Mitteilung vom 15.06.2023 

mit einer Gesprächs - und Beschlusschronologie – zum Thema Kaufvertrag WAT – Gemeinde Wattenberg


Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl vom 30.05.2023 zum Gerichtsverfahren WAT Immobilien GmbH - Gemeinde Wattenberg

Amtliche Mitteilung vom 30.05.2023

mit einer Chronologie und zeitlichen Abfolge der Beschlüsse die Gemeinde Wattenberg – Vertragspartner WAT Immobilien GmbH betreffend


Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl vom 22.12.2022

Amtliche Mitteilung vom 22.12.2022


Umfassende Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl zur Lage der Gemeinde Wattenberg und der weiteren Entwicklung nach der öffentlichen Gemeindeversammlung vom 13.1.2023

Liebe Wattenbergerinnen, liebe Wattenberger!

Leider befindet sich die Gemeinde Wattenberg noch immer in einer finanziellen Risikosituation.  

Der Gemeinderat hat mit seinem Abstimmungsverhalten bei der GR-Sitzung am 27.03.2023 die Gemeinde Wattenberg wieder in dieselbe Situation gebracht, wie sie vor der Gemeindeversammlung am 13.01.2023 war.
Trotz der vielen Beteuerungen über Vertragstreue verhinderten die Gemeinderäte von Unser Wattenberg und Zukunft Wattenberg ein Wirksamwerden des Kaufvertrages zwischen der WAT Immobilien GmbH und der Gemeinde Wattenberg.
Es lebte die Hoffnung, dass dies mit dem Beschluss am 30.01.2023 für die ÖROK Änderung W 24 Schnitzerfeld als Ersatzfläche für die ÖROK – Änderung im Keilfeld gewährleistet wird.
Nach dem Eintreffen zahlreicher Stellungnahmen mit Einwänden, die von DI Friedrich Rauch eingehend und sorgfältig mit den Mitgliedern des Bauausschusses und in der öffentlichen GR – Sitzung am 20.03.2023 behandelt, abgewogen und ausführlich erläutert wurden, stimmten die Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg geschlossen gegen eine Abweisung.
Alle Stellungnahmen und Einwendungen haben im Rahmen des Parteiengehörs selbstverständlich ihre Berechtigung!
Als Sachverständiger hat DI Friedrich Rauch aber festgestellt, dass keine der Einwendungen so gravierend ist, um die ÖROK Änderung W – 24 Schnitzerfeld versagen zu müssen.
Auch wenn nun beinahe ein Jahr lang namhafte Juristen dem Gemeinderat erklären, dass eben die Schaffung dieser Ersatzfläche für das Keilfeld der letzte Teil der Vertragserfüllung für die Gemeinde ist, wurde von Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner am 20.3.2023 auf einmal behauptet, das Schnitzerfeld stehe nicht in Zusammenhang mit dem Grundverkauf im Keilfeld.
Univ. Prof. Dr. Franz Pegger hat in seinem Gutachten betont, wenn keine unüberwindbaren sachlichen oder rechtlichen Hindernisse gegen die Umwidmung (bezogen auf das Keilfeld – für welches die Ersatzfläche Schnitzerfeld benötigt wird) sprechen, ist diese im Sinne der Treuepflicht herbeizuführen.
Durch das raumplanerische Gutachten ist bestätigt, dass diese sachlichen und rechtlichen Hindernisse nicht gegeben sind. Trotzdem stellen sich die sieben Gemeinderäte von Unser und Zukunft Wattenberg vor dem Hintergrund eines drohenden Millionenschadens mehrheitlich über die Meinung eines beeideten Sachverständigen.
Das freie Mandat erlaubt dies auch. Jedoch stellt man sich nach einer ganzen Reihe von fundierten Gutachten und Rechtsmeinungen, die einhellig auf ein finanzielles Desaster für unsere Gemeinde hinzeigen, wohl nicht die Frage, welche Folgen so ein Abstimmungsverhalten als Gemeinderat hat.
Vor dem Hintergrund, dass der Kaufvertrag für die WAT mit derzeitigem Stand (März 2023) unwirksam ist, bloß zu sagen "man sei vertragstreu und deshalb kann nichts passieren" ist an Realitätsverweigerung nicht zu überbieten. 

Es wurden bereits Schadenersatzforderungen in der Höhe von € 34.500,- von einem Rechtsanwalt der WAT angemeldet.
Durch das derzeit völlig unverantwortliche Verhalten haben die Gemeinderäte von Unser Wattenberg und Zukunft Wattenberg mit ihrer mehrheitlichen Entscheidung aus der Gemeinde Wattenberg eine vertragsbrüchige  und unseriöse Rechtsperson gemacht.
Dies schädigt unsere Gemeinde massiv in ihrem Ansehen. Zudem hat die Gemeinde Wattenberg nicht die Finanzkraft, sich das leisten zu können.
Das bereits beschlossene Budget, bei welchem per mehrheitlichem Beharrungsbeschluss alle von mir vorgesehen Rechts- und Rückabwicklungskosten entfernt wurden, muss wieder umgeschichtet werden, um die vorliegenden Rechtskosten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Zahlungsverpflichtung werden, bedecken zu können.
Auch wenn der ursprüngliche Schreibfehler bezgl. Dichtezone nun auf komplizierte und für mich unverständliche Art mit den Vertreter*innen von Zukunft Wattenberg und mir mit einer Herabsetzung der Dichtzone 3 auf Dichtezone 2 mehrheitlich beschlossen wurde, bleibt durch die fehlende Ersatzfläche der Grundverkaufsvertrag unerfüllt.


In der Politik kommt es vor, dass bestimmte Personen bekämpft werden, weil man in ihrer Verantwortung nur ein "zu viel an Macht" sieht. 

Im Nebel des Machtkampfes ist die Sicht jedoch schlecht. Am leichtesten übersieht man dabei die eigene Verantwortung.

Bürgermeister Franz Schmadl, 31.3.2023



Chronologie
--> 30.11.2020 - Grundsatzbeschluss
Am 30. November 2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, die Grundparzellen 7/1 und 7/2 zu einem aus Sicht der Gemeinde äußerst lukrativen Kaufpreis zu veräußern.
--> 22.02.2021 – Beschluss einer Verkaufsvereinbarung
Bereits im Zuge der Widmung wurde dem/der zukünftigen Grundkäufer/in die Verpflichtung auferlegt, die Grundstücke innerhalb angemessener Fristen tatsächlich zu bebauen um eine Spekulation zu vermeiden.
Gleichzeitig wurde vorgesehen, dass die zu errichtenden Einheiten nur als Hauptwohnsitz verwendet werden dürfen. Ansonsten ist vom Eigentümer eine monatliche Konventionalstrafe von € 500/Wohneinheit an die Gemeinde zu bezahlen.
--> 19.04.2021 – Genehmigungsbeschluss Kaufpreis
Mit diesem Beschluss wurden die Rahmenbedingungen des Kaufvertrages festgelegt: € 540,-- Kaufpreis pro Quadratmeter und zusätzlich € 270.000,-- an Einmalbetrag für Infrastrukturmaßnahmen.
Der Zuschlag ging an die Firma WAT Immobilien GmbH. Den Kaufvertrag erstellte der Jurist der WAT Immobilien GmbH Mag. Ruben Steiner. Geprüft wurde der Kaufvertrag von RA Mag. Mathias Kapferer.
-->10.11.2021 – Genehmigung Kaufvertrag
Mit diesem Beschluss wurde der damals bereits vorliegende und geprüfte Kaufvertrag (03.11.2021) formell genehmigt.
Festzuhalten ist, dass der Kaufvertrag bereits verbüchert ist, sowohl Kaufpreis als auch Infrastrukturkostenbeitrag wurden an die Gemeinde überwiesen. Lt. Grundbuchbeschluss ist die WAT Immobilien GmbH seit Feber 2022 Eigentümerin.

Verwendung Kaufpreiserlös und Infrastrukturkostenbeitrag

In der GR Sitzung vom 19.04.2021 wurden auch folgende Infrastrukturprojekte beschlossen: der Bau der neuen Wertstoffsammelstelle, der Ausbau des Alten Untermölserweges und die Sanierung des Oberflächenwasserkanales Keilfeld.
Der Grundverkauf wurde mit einer Mehrheit von 6:5 Stimmen beschlossen.
Der Ausbau des Alten Untermölserweges und die Sanierung des Oberflächenwasserkanales Keilfeld wurden hingegen einstimmig beschlossen.
Obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass diese Projekte mit dem Erlös des Grundverkaufes bedeckt sind.
D. h. auch die GemeinderätInnen der Liste „Unser Wattenberg“ haben der Mittelverwendung aus dem Grundverkauf zugestimmt.
Allein die Maßnahmen Oberflächenwasserkanal und Straßenausbau Keilfeld haben Kosten von rund € 330.000,-- verursacht.
Anmerkung: Nur durch die – vom Land Tirol ja auch genehmigte – Widmung der Grundstücksflächen für frei finanzierte Wohnungen war es möglich, derart hohe Beträge für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur im Keilfeld zu erzielen!

Hätte man im Rahmen der Wohnbauförderung den Verkauf tätigen müssen, dann wäre der Quadratmeterpreis von € 150,- (abzüglich ImmoEst!) einzuhalten gewesen, was zu einem faktischen Kaufpreis von € 130,- pro Quadratmeter geführt hätte.
Somit wäre lediglich ein Gesamterlös von € 142 000,- möglich gewesen. Eine gemeinnützige Wohnanlage mit Oberflächenwasser- und Fäkalkanal, einer Straße und Parkplätzen zu erschließen, wäre somit unmöglich.
Es gab auch Angebote mit € 300/m²  für die Errichtung von 2 oder 3 Einfamilienhäusern. Dieser Preis (ohne Infrastrukturbeitrag) wäre aber deutlich unter den € 540/m² gewesen. Hinzu kommt, dass mit € 300/m² kein geförderter Wohnbau zu argumentieren wäre.

Erfüllung des Kaufvertrages mit der WAT Immobilien GmbH

Die Gemeinde Wattenberg ist zwischenzeitlich damit konfrontiert, dass die WAT Immobilien GmbH am 09.11.2022 ein Schreiben durch ihren RA übermittelte, in dem auf die Pflicht der Einhaltung des Vertrages durch die Gemeinde hingewiesen wurde.

Ergebnis der öffentlichen Gemeindeversammlung vom 13.1.2023

Sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg gaben bekannt, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen.

Die abgebrochene Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2022 wurde am 16. Jänner 2023 fortgesetzt. 

Die Entscheidung über den Grundsatzbeschluss zur ORK-Änderung Schnitzerfeld wurde auf den Sitzungstermin 30.1.2023 verschoben.

Bei der GR-Sitzung am 30. Jänner 2023 wurde diesem entscheidenden Grundsatzbeschluss zur ÖRK-Änderung mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer). 

Es wurde aber der Tagesordnungspunkt 5, wo der Formalfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden hätte können, mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen.

Am 07.03.2023 wurde der leicht zu korrigierende Formalfehler D 3 statt D 2 anders als erwartet beschlossen.
Der mehrheitliche Beschluss kam nur zustande, indem D 3 auf D 2 geändert wurde. Bgm Franz Schmadl betonte, dass dies die Gemeinde als Raumordnungsinstanz unglaubwürdig macht. Im Sinne der Vertragserfüllung stimmte er mit den Vertreter*innen von Zukunft Wattenberg aus Verantwortung für die finanzielle Sicherheit der Gemeinde aber dafür.
Dieser merkwürdige aber zumindest mehrheitliche Beschluss kam nach der verlangten Bauausschusssitzung und nach zwei Gesprächsterminen zwischen Bauausschussobmann Rudolf Schmadl, GV David Steinlechner, DI Friedrich Rauch und einmal im Beisein von Mag. Wolfgang Novak  auf Drängen von GR Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner zustande.

Am 20.03.2023 gelangten die eingebrachten Stellungnahmen mit Einwendungen bezgl. ÖROK Änderung W 24 Schnitzerfeld zur Beschlussfassung.
Sie wurden mit 7: 4 Stimmen nicht abgewiesen!
Den aufgrund der weitereichenden Auswirkungen verlangten Beharrungsbeschluss verweigerten die Gemeinderäte der Listen Zukunft und Unser Wattenberg und die GR Sitzung wurde auf den 27.03.2023 vertagt.

Am 27.03.2023 gelangten die Stellungnahmen noch einmal zur Abstimmung und wurden wieder mit 7:4 Stimmen nicht abgewiesen.
Der vom Bürgermeister verlangten Beharrungsbeschluss gem § 52 TGO wurde wiederum verweigert und daher nur protokolliert.
Damit ist der Beschluss ÖROK Änderung Schnitzerfeld nicht mehr rechtskräftig. Es gibt daher keine Ersatzfläche für die ÖROK Änderung Keilfeld und der Vertrag zwischen der WAT Immobilien GmbH und Gemeinde Wattenberg kann aufgrund fehlender Widmungsgrundlagen nicht wirksam werden.
Die Gemeinde Wattenberg ist in derselben Situation wie bei der öffentlichen Gemeindeversammlung am 13. Jänner 2023.  

Es gibt trotz beschlossenem Budget keine planbare finanzielle Sicherheit. Seit 9.3.2023 liegen Forderungen vom Rechtsvertreter der WAT Immobilien GmbH in der Höhe von € 35.400,- vor.

März 2023: Es soll eine privat beauftragte vierte Rechtsmeinung geben. Rudolf Schmadl schreibt in Vertretung der sieben GemeinderätInnen der Listen Unser und Zukunft Wattenberg einen Brief an den Geschäftsführer der WAT, worin er prophezeit, dass die WAT vor Gericht verliert.

Eine alternative Ersatzfläche für sozialen Wohnbau im Bereich „Kratzerwald“ wird seitens der Abteilung Raumordnung als ungeeignet eingestuft und abgelehnt.


23.5.2023 – ein bedingter Zahlungsbefehl seitens des Landesgerichtes Innsbruck wurde der Gemeinde Wattenberg zugestellt.

Dieser wäre bei Erfüllung der vom Land geforderten Ersatzfläche für das Keilfeld nie eingetroffen. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Schaden ein. Ab dem 23.05.2023 kann nur mehr von Schadensbegrenzung gesprochen werden.


25.05.2023 – Dringliche Besprechung – Im Zahlungsbefehl angedrohte Kaufrückabwicklung, wollen Zukunft und Unser Wattenberg nicht behandeln.
Mit dem mehrheitlichen Abstimmungsverhalten der letzten 15 Monate von Zukunft und Unser Wattenberg hat man die Gemeinde bewusst in einen Rechtstreit verwickelt und der Gemeinderat ist zum ersten Mal verpflichtet eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.


01.06.2023 - GR Sitzung - Zukunft – und Unser Wattenberg beauftragen eine Kanzlei aus Salzburg.



Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl zum Gerichtsverfahren (256 KB) - .PDF

15.06.2023

 


 

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